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Fernstudium


 Berufsbild Fußpfleger/in

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Informationen
Berufsprofil Fußpfleger/in - BGBl VO 48/2003
Für den Beruf "Fußpfleger/in" wird folgendes Berufsbild festgelegt:
Informationen

Die Inhalte der Ausbildung entsprechen der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Fußpflege (Fußpflege-Verordnung) 48. Verordnung: Fußpflege-Verordnung BGBL. II NR. 48/2003; Berufsausbildungsgesetz (BAG), BGBl. Nr. 142/1969 idgF; Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Berufsausbildung im Lehrberuf Fußpfleger (Fußpfleger-Ausbildungsordnung) StF: BGBl. Nr. 637/1996 idgF

 

Eine sehr intensive Ausbildung im Bereich der Fußpflege bereitet Sie optimal auf die Praxis vor. Mit unseren Ausbildungen werden Sie in kürzester Zeit befähigt, sich mit Ihrem neu gewonnenen Wissen und Können selbständig zu machen. Unsere Ausbildungen werden von der Wirtschaftskammer Österreich als Zugangsvoraussetzung für eine staatliche Abschlussbezeichnung anerkannt.

 

Berufsprofil Fußpfleger/in - BGBl VO 48/2003
Für den Beruf "Fußpfleger/in" wird folgendes Berufsbild festgelegt: